Beratungseinsatz

Fristen für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflegegeldempfänger mit PflegegradBeratungseinsatz nach § 37.3Fristen
Pflegegrad 2 Pflegegrad 31 x pro Halbjahr01.01. – 30.06 01.07. – 31.12
Pflegegrad 4 Pflegegrad 51 x pro Vierteljahr01.01 – 31.03 01.04 – 30.06 01.07 – 30.09 01.10 – 31.12
Pflegegrad 11 x pro Halbjahr möglich
Auf Wunsch erinnern wir Sie per Telefon oder Post termingerecht an den nächsten fälligen Beratungseinsatz.

Was sind Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI?

Pflegebedürftige, die aufgrund einer durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anerkannten Pflegegrad Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad I, II und III müssen diesen Beratungseinsatz halbjährlich abrufen;

Pflegebedürftige mit Pflegegrad IV und V müssen diesen Einsatz vierteljährlich abrufen.

Als zugelassener Pflegedienst führen wir diese Beratungseinsätze durch und vereinbaren hierzu gerne telefonisch einen Termin mit Ihnen.

Die Beratung wird durch uns protokolliert und an Ihre Pflegeversicherung weitergeleitet.
Auf Wunsch erinnern wir Sie per Telefon oder Post termingerecht an den nächsten fälligen Beratungseinsatz.
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden bei anerkannter Pflegestufe durch die Pflegeversicherung übernommen.

Wann wird das Pflegegeld gekürzt?

  • Pflegebedürftige die Beratungsbesuche nicht wahrnehmen
  • Krankenhausaufenthalten und Rehazeiten: Bei stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung ruht der Pflegegeldanspruch ab dem 29. Tag,
  • Inanspruchnahme Verhinderungspflege: das Pflegegeld nur für den ersten und letzten Tag voll und dazwischen zu 50 Prozent gezahlt.
  • Aufenthalt im Ausland (nicht EU Länder) : Wer für weniger als 6 Wochen pro Kalenderjahr im Ausland ist, behält den vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegepflicht­versicherung. Bei längeren Aufenthalten ruht der Anspruch auf Pflegeleistungen der deutschen Pflege­versicherung.

Beratungseinsätze und Termine sind aus organisatorischen Gründen nur in Duisburg und folgende Nachbarstätte möglich: Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Essen, Dinslaken, Voerde, Wesel