Beratungseinsatz

📅 Fristen für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflegegeldempfänger mit PflegegradBeratungseinsatz nach § 37.3Fristen
Pflegegrad 2 Pflegegrad 31 x pro Halbjahr01.01. – 30.06 01.07. – 31.12
Pflegegrad 4 Pflegegrad 51 x pro Vierteljahr01.01 – 31.03 01.04 – 30.06 01.07 – 30.09 01.10 – 31.12
Pflegegrad 11 x pro Halbjahr möglich
Auf Wunsch erinnern wir Sie per Telefon oder Post termingerecht an den nächsten fälligen Beratungseinsatz.

ℹ️ Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten (anerkannt durch den MDK), sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen

✅ Wir übernehmen diese Beratungseinsätze gerne für Sie.

  • Terminvereinbarung telefonisch

  • Schriftliches Protokoll → wird direkt an Ihre Pflegekasse weitergeleitet

  • Auf Wunsch: Erinnerung per Telefon oder Post

💡 Die Kosten werden von Ihrer Pflegeversicherung übernommen.


❓ Wann wird das Pflegegeld gekürzt?

  • Nicht wahrgenommene Beratungseinsätze → Kürzung oder Streichung möglich

  • 🏥 Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt → Pflegegeld ruht ab dem 29. Tag

  • 👥 Verhinderungspflege → Pflegegeld 1. & letzter Tag 100 %, dazwischen 50 %

  • 🌍 Auslandsaufenthalt (außerhalb der EU)

    • Bis 6 Wochen/Jahr voller Anspruch

    • Ab 7. Woche → Anspruch ruht


📍 Unser Einsatzgebiet

Beratungseinsätze sind aus organisatorischen Gründen möglich in:
Duisburg, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Essen, Dinslaken, Voerde, Moers

🧾 Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Pflegegrad anerkannt bekommen haben und Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen.


✅ Unser Service für Sie

  • Als zugelassener Pflegedienst führen wir die Beratungseinsätze kompetent und zuverlässig durch.

  • Die Beratung wird von uns schriftlich protokolliert und direkt an Ihre Pflegeversicherung weitergeleitet.

  • Auf Wunsch erinnern wir Sie per Telefon oder Post rechtzeitig an den nächsten fälligen Termin.

  • Keine zusätzlichen Kosten: Die Pflegeversicherung übernimmt die Ausgaben bei anerkanntem Pflegegrad.


✨ Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weitergezahlt wird und Sie stets die bestmögliche Unterstützung erhalten.