Beratungseinsatz
📅 Fristen für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
| Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad | Beratungseinsatz nach § 37.3 | Fristen |
| Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 | 1 x pro Halbjahr | 01.01. – 30.06 01.07. – 31.12 |
| Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 | 1 x pro Vierteljahr | 01.01 – 31.03 01.04 – 30.06 01.07 – 30.09 01.10 – 31.12 |
| Pflegegrad 1 | 1 x pro Halbjahr möglich |
ℹ️ Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten (anerkannt durch den MDK), sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen
✅ Wir übernehmen diese Beratungseinsätze gerne für Sie.
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Terminvereinbarung telefonisch
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Schriftliches Protokoll → wird direkt an Ihre Pflegekasse weitergeleitet
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Auf Wunsch: Erinnerung per Telefon oder Post
💡 Die Kosten werden von Ihrer Pflegeversicherung übernommen.
❓ Wann wird das Pflegegeld gekürzt?
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❌ Nicht wahrgenommene Beratungseinsätze → Kürzung oder Streichung möglich
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🏥 Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt → Pflegegeld ruht ab dem 29. Tag
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👥 Verhinderungspflege → Pflegegeld 1. & letzter Tag 100 %, dazwischen 50 %
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🌍 Auslandsaufenthalt (außerhalb der EU)
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Bis 6 Wochen/Jahr voller Anspruch
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Ab 7. Woche → Anspruch ruht
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📍 Unser Einsatzgebiet
Beratungseinsätze sind aus organisatorischen Gründen möglich in:
Duisburg, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Essen, Dinslaken, Voerde, Moers
🧾 Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Pflegegrad anerkannt bekommen haben und Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen.
✅ Unser Service für Sie
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Als zugelassener Pflegedienst führen wir die Beratungseinsätze kompetent und zuverlässig durch.
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Die Beratung wird von uns schriftlich protokolliert und direkt an Ihre Pflegeversicherung weitergeleitet.
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Auf Wunsch erinnern wir Sie per Telefon oder Post rechtzeitig an den nächsten fälligen Termin.
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Keine zusätzlichen Kosten: Die Pflegeversicherung übernimmt die Ausgaben bei anerkanntem Pflegegrad.
✨ Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weitergezahlt wird und Sie stets die bestmögliche Unterstützung erhalten.





