Pflegebox

Pflegehilfsmittel in Duisburg und Umgebung

Vorteile ! ! !

Ein Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist stets nach einen entsprechenden Bedarf und deren Notwendigkeit im Einzelfall möglich.
✅Jeden Monat
✅Neu ! Mit Desinfektionstücher
✅In Wert von 42€
✅Individuelle Produktauswahl
✅Kostenlose Lieferung
✅Unkomplizierte Anmeldung
✅Keine Zuzahlung
✅Jederzeit kündbar
✅️️Kein Risiko
✅️Keine Mindestvertragslaufzeit
✅️️Keine versteckten Kosten
✅️️Ohne Rezept des Arztes

Welche Voraussetzungen muss ich für die kostenlose PFLEGEBOX erfüllen?

  1. Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (1,2,3,4,5)
  2. Sie leben in einem häuslichen Umfeld
  3. Sie werden mindestens von einer Person gepflegt

Bei dem in § 40 Abs. 2 SGB XI genannten Betrag von 42,00 € handelt es sich nicht um einen festen Betrag oder einen Pauschalbetrag, sondern um einen Maximalbetrag. Versicherte sollen im Rahmen einer Leistung aus der
Sozialversicherung bedarfsgerecht versorgt werden und können gemäß ihrem individuellen Bedarf zum Verbrauchbestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe eines Betrages von bis zu 42,00 € pro Monat erhalten.