Welche Leistungsarten gibt es in der Pflegeversicherung?

Wer ist pflegebedürftig?

Menschen, die wegen einer körperlichengeistigen oder seelischen Krankheitoder Behinderung auf Dauer in erheblichem Maße Hilfen in ihrem Alltag benötigen, z.B. durch:

  • Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat
  • Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane
  • Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen
  • Geistige Behinderungen

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Hilfen (Unterstützung, Übernahme, Beaufsichtigung oder Anleitung) werden benötigt bei:

  • Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Kämmen)
  • Ernährung (z.B. Zubereiten und Hilfe bei der Aufnahme von Nahrung)
  • Mobilität (z.B. beim Aufstehen, An- und Ausziehen, Gehen und Stehen)
  • Hauswirtschaftlicher Versorgung (z.B. Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen)

Wo finden die Hilfen statt?

  • Zuhause (ambulante Pflege)
  • als Tagespflege – Versorgung tagsüber
  • als Nachtpflege – Versorgung über Nacht
  • in einem Pflegeheim (stationäre Pflege)
  • als Kurzzeitpflege/Urlaubspflege – 24 Stunden Versorgung und Betreuung bis zu 4 Wochen im Jahr
  • als Vollstationäre Pflege – Kompletter Umzug in ein Pflegeheim

Wonach richten sich die Hilfen?

Nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und dadurch bedingtem Umfang des Hilfebedarfs:

  • Pflegestufe 1, erhebliche Pflegebedürftigkeit
    Der tägliche Pflegeaufwand muss mindestens 90 Minuten betragen, davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
  • Pflegestufe 2, Schwerpflegebedürftigkeit
    Der tägliche Pflegeaufwand muss mindestens 180 Minuten betragen, davon mindestens 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
  • Pflegestufe 3, Schwerstpflegebedürftigkeit
    Der tägliche Pflegeaufwand muss mindestens 5 Stunden betragen, davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen.
  • Pflegestufe 3+, Härtefall
    Wird bei extrem hoher Pflegebedürftigkeit im Einzelfall geprüft.

Welche Leistungsarten gibt es?

Im häuslichen Bereich:

  • Pflegegeld / Pflegesachleistung —> Kombi-Leistung möglich
  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln und Wohnungsanpassung (Zuschuss bis 2.557,00 € für Wohnumfeldverbesserung)

Im stationären Bereich (Pflegeheim)

  • Pauschalen für den pflegerischen Aufwand (Pflegeanteil im Tagessatz)

Wie hoch sind die Leistungen?

  • Pflegegeld (häusliche Pflege)
    Die Pflegekasse kann Pflegegeld auszahlen, wenn der Pflegebedürftige damit die erforderlichen Pflegeleistungen durch private Pflegepersonen in geeigneter Weise sicherstellen kann – Kombination mit Pflegesachleistung ist möglich.

    Das Pflegegeld beträgt monatlich:
    Pflegestufe 1 ………….. 235,00 €
    Pflegestufe 2 ………….. 440,00 €
    Pflegestufe 3 ………….. 700,00 €

  • Pflegesachleistung (häusliche Pflege)
    Die häusliche Pflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) wird durch qualifizierte Pflegekräfte eines professionellen Pflegedienstesgeleistet.

    Von den Pflegekassen werden monatlich maximal übernommen:
    Pflegestufe 1 …………. 450,00 €
    Pflegestufe 2 ………. 1.100,00 €
    Pflegestufe 3 ………. 1.550,00 €
    Härtefälle……………. 1.918,00 €

  • Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
    je nach Pflegestufe:
    Pflegestufe 1 ………. 450,00 €
    Pflegestufe 2 ……. 1.100,00 €
    Pflegestufe 3 ……. 1.550,00 €
  • Kurzzeitpflege
    je nach Pflegestufe:
    Pflegestufe 1 ……. 1.550,00 €
    Pflegestufe 2 ……. 1.550,00 €
    Pflegestufe 3 ……. 1.550,00 €
  • Vollstationäre Pflege (Heimpflege)
    Für die vollstationäre Pflege, d.h. Kosten für Unterkunft, Verpflegung,Pflegekosten und Investitionskosten, übernimmt die Pflegekasse seit 1.7.1996 monatlich folgende Beträge pauschal:
    Pflegestufe 1 …………. 1.023,00 €
    Pflegestufe 2 …………. 1.279,00 €
    Pflegestufe 3 …………. 1.550,00 €
    Härtefälle ……………… 1.918,00 €

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

  • Leistungen bei der Pflegekasse beantragen;
  • Pflegekasse veranlasst Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK);
  • MDK (qualifizierter Gutachter) besucht Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung, Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung (holt bei Bedarf Auskünftevon Ärzten, Pflegepersonen oder Institutionen ein);
  • MDK teilt der Pflegekasse das Ergebnis der Begutachtung und Pflegeplanungmit;
  • Die Pflegekasse erteilt schriftlichen (widerspruchsfähigen) Bescheid.

Wer wird pflegeversichert?

  • Alle Bürgerinnen und Bürger
  • Alle Pflichtmitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (in deren Pflegekasse)
  • Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (Wahl zwischen sozialer und privater Pflegekasse)
  • Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen

Welches Ziel hat die Pflegeversicherung?

  • Grundsicherung vor finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit
  • Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen
  • Selbstversorgungsfähigkeiten erhalten, verloren gegangene reaktivieren
  • Bei vorgestellter häuslichen Pflege gewohnte Umgebung als Orientierungsrahmen erhalten
  • Im Rahmen der Leistungserbringung die soziale Kommunikation verbessern

Ist die Pflegeperson abgesichert?

Pflegepersonen werden jetzt stärker unterstützt und auch sozial abgesichert.
Sie erhalten einen Beitrag zur Rentenversicherung, deren Höhe vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängt und zwischen 103 und 307 € monatlich liegt.
Außerdem sind Pflegepersonen unfallversichert.

Wer zahlt die Pflegeversicherung?

  • Erwerbstätige und Rentner zahlen 1,7% des Bruttogehaltes (Arbeitgeber/ Rentenversicherung zahlt die zweite Hälfte, zum Ausgleich wurde ein Feiertag gestrichen)
  • Kinder und Ehegatten mit Einkommen unter 287 € monatlich sind beitragsfrei mitversichert
  • Sozialhilfeempfänger erhalten vom Sozialamt die Beiträge (wenn von dort aus bereits die Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden)
  • Arbeitslose u.ä. erhalten die Beiträge von der Bundesanstalt für Arbeit

Zusätzliche Informationen

  • Liegen die entstehenden Kosten/Aufwendungen für Pflege über der Höchstleistungsgrenze der Pflegeversicherung, kann zusätzlich beim örtlichen Sozialamt Sozialhilfe (einkommens- und vermögensabhängig) beantragt werden.
  • Für die Investitionskosten bei Heimpflege (Anteil im Pflegesatz) kann die Einrichtung beim örtlichen Sozialamt Pflegewohngeld (einkommensabhängig) beantragen.

Quelle:http://www.pflegeheimportal.de/